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Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung

Servicebeschreibung

Reichen Sie Ihr Projektgesuch für das Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung ein. Die Eingabefrist ist der 30. September.

Der Bund unterstützt innovative und reproduzierbare Projekte von öffentlichen und privaten Institutionen in der ganzen Schweiz, die zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen.

Erfassen Sie Ihr Projektgesuch vollständig und stellen Sie sicher, dass alle geforderten Angaben und Unterlagen (Gesuchformular) beigefügt sind.

Nach Ablauf der Eingabefrist werden alle eingereichten Projektgesuche durch das ARE und beteiligte Bundesstellen fachlich bewertet. Sie werden bis spätestens Anfang Dezember schriftlich darüber informiert, ob Ihr Projekt zur Förderung ausgewählt wurde oder nicht.

Support - Kontakt

Bundesamt für Raumentwicklung
Sektion Nachhaltige Entwicklung
Worblentalstrasse 66
3063 Ittigen

Géraldine Zeuner
T +41 58 465 34 76
E foerderprogramm@are.admin.ch

Vorbedingungen

Um diesen Service nutzen können, müssen Sie im eGOV.SWISS Portal angemeldet sein.

Das Projektgesuch kann von öffentlichen sowie privaten Institutionen mit Sitz in der Schweiz eingereicht werden. Es werden keine Projekte von Einzelpersonen oder Projekte im Ausland berücksichtigt.

Weiterführende Links

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