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Gesuch vereinfachte Verfahren Bildungsgänge HF 

Servicebeschreibung

Reichen Sie hier Ihr Gesuch um ein vereinfachtes Verfahren der Bildungsgänge HF ein. 

Das SBFI ist die zuständige Behörde für die Anerkennung der Bildungsgänge HF. Nur höhere Fachschulen, deren Bildungsgänge ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, dürfen die geschützten Titel verleihen.  Dies betrifft folgende Gesuche:

  • neu genehmigter Rahmenlehrplan
  • weiteren Standort zu anerkanntem Bildungsgang
  • wesentliche Änderungen

Die Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) gibt das Verfahren zur Anerkennung vor, regelt die Bildungsgänge und definiert die Anforderungen an Rahmenlehrpläne und Bildungsanbieter. 

Support - Kontakt

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Sekretariat der höheren Berufsbildung
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
T +41 58 464 87 66 
E  info.hf@sbfi.admin.ch 

Vorbedingungen

Für diesen Service müssen Sie als berechtigte Person einer Bildungsinstitution gemäss Anleitung des SBFI erfasst sein. Sie können Ihre Bildungsinstitution als Organisation im Bereich «Meine Organisation» anlegen. 

Informationen zur Vorbereitung der Gesuchseinreichung können Sie aus unserer Webseite entnehmen.

Weiterführende Links

Anerkennungsverfahren HF

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