Gesuch vereinfachte Verfahren Bildungsgänge HF
Servicebeschreibung
Das SBFI ist die zuständige Behörde für die Anerkennung der Bildungsgänge HF. Nur höhere Fachschulen, deren Bildungsgänge ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, dürfen die geschützten Titel verleihen. Dies betrifft folgende Gesuche:
- neu genehmigter Rahmenlehrplan
- weiteren Standort zu anerkanntem Bildungsgang
- wesentliche Änderungen
Die Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) gibt das Verfahren zur Anerkennung vor, regelt die Bildungsgänge und definiert die Anforderungen an Rahmenlehrpläne und Bildungsanbieter.
Support - Kontakt
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Sekretariat der höheren Berufsbildung
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
T +41 58 464 87 66
E info.hf@sbfi.admin.ch