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Funkanlage für die Binnenschifffahrt melden

Servicebeschreibung

Melden Sie eine Funkanlage für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein, um eine entsprechende Zulassung (Ship Station Licence inkl. Rufzeichen und ATIS-Code) zu erhalten.

Die Meldung berechtigt zur Nutzung einer Funkanlage für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein oder anderen Flüssen in Europa. Sie betrifft namentlich feste und portable UKW- und Radaranlagen. Das BAKOM erteilt die Ship Station Licence für alle in der Schweiz registrierten Schiffe.

Die Meldung betrifft unter anderem feste und portable VHF-Anlagen sowie RIS/AIS-Anlagen. VHF-Geräte dürfen gemäss internationaler Praxis nur in der Berufsschifffahrt eingesetzt werden. Die Nutzung von UKW-Anlagen erfordert einen Fähigkeitsausweis. Die Prüfungen werden vom BAKOM organisiert.

Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne

E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
Kontaktformular

Vorbedingungen

Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie im eGovernment Portal UVEK registriert sein.

Gebühren

Für die Registrierung der Frequenznutzung beträgt die Gebühr  CHF 70.00
Für die Zuteilung eines Rufzeichens beträgt die Verwaltungsgebühr  CHF 110.00
Für die Verwaltung eines Rufzeichens beträgt die Verwaltungsgebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung jährlich  CHF 50.00

Weiterführende Links

Binnenschifffahrtsfunk

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