Funkanlage für die Binnenschifffahrt melden
Servicebeschreibung
Die Meldung berechtigt zur Nutzung einer Funkanlage für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein oder anderen Flüssen in Europa. Sie betrifft namentlich feste und portable UKW- und Radaranlagen. Das BAKOM erteilt die Ship Station Licence für alle in der Schweiz registrierten Schiffe.
Die Meldung betrifft unter anderem feste und portable VHF-Anlagen sowie RIS/AIS-Anlagen. VHF-Geräte dürfen gemäss internationaler Praxis nur in der Berufsschifffahrt eingesetzt werden. Die Nutzung von UKW-Anlagen erfordert einen Fähigkeitsausweis. Die Prüfungen werden vom BAKOM organisiert.
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Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne
E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
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