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Rufzeichen Amateurfunk beantragen (Vereine)

Servicebeschreibung

Beantragen Sie Vereinsrufzeichen sowie Contest- und Sonderrufzeichen für Amateurfunkvereine. 

Mit dem Gesuch um Zuteilung eines Rufzeichens müssen Sie dem BAKOM folgende Unterlagen und Angaben einreichen:

  • eine Kopie der Vereinsstatuten,
  • die aktuelle Zusammensetzung des Vereinsvorstandes,
  • der Name und das Rufzeichen des technischen Leiters.

Rufzeichen mit zweistelligem Suffix werden nur Amateurfunkvereinen zugeteilt. Rufzeichenwünsche können berücksichtigt werden, sofern das gewünschte Rufzeichen seit mindestens 5 Jahren frei ist.

Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne
 
E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
Kontaktformular

Vorbedingungen

Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie im eGovernment Portal UVEK registriert sein.

Gebühren

Für die Zuteilung eines Rufzeichens beträgt die Verwaltungsgebühr  CHF 110.00
Für die Verwaltung eines Rufzeichens beträgt die Verwaltungsgebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung jährlich CHF 50.00

Weiterführende Links

Amateurfunk

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