Berichterstattung VBO
Servicebeschreibung
Gestützt auf Bundesrecht müssen die beschwerdeberechtigten Organisationen eine jährliche Statistik über ihre Beschwerdetätigkeit führen sowie über die Höhe ihrer Einnahmen, welche in Zusammenhang mit der Ausübung des Beschwerderechts stehen, informieren (Art. 4 Abs. 2 und 4 VBO).
Sobald Sie den Service starten, werden Sie automatisch auf das Formular weitergeleitet und können die Berichterstattung ausfüllen.
Support - Kontakt
Bundesamt für Umwelt
3003 Bern
T +41 123 456 78
E info@example.com