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Deklarationen prüfen

Servicebeschreibung

Hier finden Sie den Service zur Prüfung der Deklarationen, der den Frachtannahmestellen anlässlich des Frachtannahmeverfahrens gemäss Part 7, Chapter 1 der TIs zum ICAO Anhang 18 vorbehalten ist. 

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz, welche auf dem Gefahrgut-Transportdokument gemäss Part 5, Chapter 4 der TIs zum ICAO Anhang 18 (= "Dangerous Goods Shipper's Declaration") als Versender aufgeführt werden, müssen ab 01.04.2023* vor Aufgabe ihrer ersten Gefahrgutsendung beim BAZL einmalig eine Deklaration einreichen.

Alle Frachtannahmestellen im Schweizer Hoheitsgebiet sind verpflichtet anlässlich des Frachtannahmeverfahrens zu überprüfen, ob der deklarationspflichtige Betrieb deklariert hat. 

*Es gilt eine 7-monatige Übergangsfrist. Liegt dem BAZL per 1. November 2023 keine Deklaration vor, so ist die Frachtannahmestelle verpflichtet, die betroffene Gefahrgutsendung des deklarationspflichtigen Unternehmens anlässlich des Frachtannahmeverfahrens zurückzuweisen.


Support - Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sicherheit Flugbetrieb

E-Mail: support-dgdec@bazl.admin.ch

Vorbedingungen

Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie registriert und Ihre Organisation (= Frachtannahmestelle) auf  eGov.Swiss angelegt sein. Die Erteilung der nötigen Frachtannahmestelle-Servicerolle erfolgt auf Anfrage direkt durch das BAZL.

Weiterführende Links

Deklarationspflicht für Versender von Gefahrgut (BAZL Webseite)

Verordnung über den Lufttransport LTrV (SR 748.411)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dokumente

Anleitung: Als Frachtannahmestelle registrieren und Servicerolle erlangen, PDF (3,683.9 KB)

Anleitung: Deklarationen prüfen, PDF (1,061.4 KB)

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