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Deklarationen prüfen

Servicebeschreibung

Hier finden Sie den Service zur Prüfung der Deklarationen, der den Frachtannahmestellen anlässlich des Frachtannahmeverfahrens gemäss Part 7, Chapter 1 der TIs zum ICAO Anhang 18 vorbehalten ist. 

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz, welche auf dem Gefahrgut-Transportdokument gemäss Part 5, Chapter 4 der TIs zum ICAO Anhang 18 (= "Dangerous Goods Shipper's Declaration") als Versender aufgeführt werden, müssen ab 01.04.2023* vor Aufgabe ihrer ersten Gefahrgutsendung beim BAZL einmalig eine Deklaration einreichen.

Alle Frachtannahmestellen im Schweizer Hoheitsgebiet sind verpflichtet anlässlich des Frachtannahmeverfahrens zu überprüfen, ob der deklarationspflichtige Betrieb deklariert hat. 

*Es gilt eine 7-monatige Übergangsfrist. Liegt dem BAZL per 1. November 2023 keine Deklaration vor, so ist die Frachtannahmestelle verpflichtet, die betroffene Gefahrgutsendung des deklarationspflichtigen Unternehmens anlässlich des Frachtannahmeverfahrens zurückzuweisen.


Support - Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sicherheit Flugbetrieb

E-Mail: support-dgdec@bazl.admin.ch

Vorbedingungen

Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie registriert und Ihre Organisation (= Frachtannahmestelle) im eGovernment Portal UVEK angelegt sein. Die Erteilung der nötigen Frachtannahmestelle-Servicerolle erfolgt auf Anfrage direkt durch das BAZL.

Weiterführende Links

Deklarationspflicht für Versender von Gefahrgut (BAZL Webseite)

Verordnung über den Lufttransport LTrV (SR 748.411)

Was ist das eGovernment Portal UVEK?

Wie kann ich mich für das eGovernment Portal UVEK registrieren und einloggen?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dokumente

Anleitung: Als Frachtannahmestelle registrieren und Servicerolle erlangen, PDF (3,683.9 KB)

Anleitung: Deklarationen prüfen, PDF (1,061.4 KB)

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