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Wechselrate Fristverlängerung beantragen

Servicebeschreibung

Hier können Sie eine Fristverlängerung für die Erhebung der Wechselrate beantragen.

Wenn Sie mehr Zeit für die Eingabe der laufenden Erhebung der Wechselraten benötigen, können Sie hier eine Fristverlängerung von zehn zusätzlichen Arbeitstagen beantragen. Pro Erhebung kann nur eine Fristverlängerung beantragt werden.

Support - Kontakt

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
Christoffelgasse 5
CH-3003 Bern
Tel. 058 462 50 97 oder data@elcom.admin.ch
Kontaktformular

Vorbedingungen

Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie registriert und die zu bearbeitende Organisation muss im eGovernment Portal UVEK als Netzbetreiber angelegt sein. Für den Netzbetreiber muss eine Meldepflicht für die Erhebung der Wechselraten bestehen. Die Erhebungsperiode muss aktiv sein und es wurde noch keine Fristverlängerung für diese Erhebung beantragt.

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