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HHV-Kontrollen Unterlagen einreichen (Unternehmen)

Servicebeschreibung

Hier finden Sie den Service zur Einreichung von Informationen und Dokumenten bezüglich der Einhaltung der Holzhandelsverordnung (HHV). Dieser Service ist für Unternehmen gedacht, welche ein Aufforderungsschreiben vom BAFU erhalten haben.

Für welche Unternehmen ist dieser Service bestimmt?

Dieser Service ist für Unternehmen bestimmt, welche vom BAFU zur Kontrolle bezüglich Einhaltung der Holzhandelsverordnung von bestimmten Produkten eingeladen wurden.

Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu den eingereichten Informationen und Unterlagen?

Nach Einreichung der Informationen wird das BAFU diese auf Vollständigkeit prüfen und wenn nötig weitere Informationen einfordern. Das BAFU beurteilt, ob die Verpflichtungen gemäss der Verordnung eingehalten wurden. Über eine Nachricht im Portal wird das Unternehmen über das Ergebnis der Beurteilung informiert.

Support - Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern
T +41 58 464 30 70
 
holzhandel@bafu.admin.ch

Vorbedingungen

Sie müssen vom BAFU den Brief mit dem Titel «Kontrolle zur Einhaltung der Holzhandelsverordnung – Aufforderung zur Einreichung von Informationen und Dokumenten» erhalten haben.

 

Der Service kann nur gestartet werden, wenn der Benutzer für eine Organisation als Mitarbeiter, Administrator oder ext. Dienstleister berechtigt ist.

Weiterführende Links

Verordnung über das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen, Holzhandelsverordnung HHV, SR 814.021

Erläuterungen zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen (Holzhandelsverordnung, HHV)

Vollzugsmitteilung für Unternehmen

Holzhandelsregulierung (BAFU Webseite)

Erklärvideo: Wie übermittle ich als Unternehmen dem BAFU die nötigen Unterlagen bei einer Kontrolle zur Holzhandelsverordnung?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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