Wartungsfenster am 3. Dezember 2025  von 18:00 bis 22:00 Uhr: Während dieser Zeit steht das Portal nicht zur Verfügung.

Wozu muss ich einen Standort erfassen?

Alle Organisationen, welche Sonderabfälle abgeben, Abfälle von Dritten entgegennehmen oder Abfälle exportieren, müssen auf dem eGovernment Portal über einen Standort verfügen. Dies gilt für Abfallanlagen (inklusive Entsorgungsunternehmen nach VeVA) sowie Abgeberbetriebe und Exporteure nach VeVA. Alle bewilligten Standorte erhalten eine Betriebsnummer. 

Eine Organisation kann über mehrere Standorte und somit auch mehrere Betriebsnummern verfügen.

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