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Rufzeichen Amateurfunk beantragen (Privatpersonen)

Servicebeschreibung

Beantragen Sie ein persönliches Amateurfunkrufzeichen (Rufzeichen CEPT oder NOVICE).

Die Zuteilung eines Rufzeichens CEPT berechtigt die Konzessionärin zur Nutzung einer Funkanlage auf allen Frequenzbändern des Amateurfunks in den Betriebsarten Morsetelegrafie, Fernschreiben, Packet Radio, Radiotelefonie, Faksimile und Fernsehen.

Die Zuteilung eines Rufzeichens NOVICE berechtigt die Konzessionärin zur Nutzung einer Funkanlage auf den Frequenzbändern des Amateurfunks in den Betriebsarten Morsetelegrafie, Fernschreiben, Packet Radio, Radiotelefonie und Faksimile.

Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne
 
E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
Kontaktformular

Vorbedingungen

Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie im eGovernment Portal UVEK registriert sein und über ein gültiges Fähigkeitszeugnis für den Amateurfunk (CEPT oder NOVICE) verfügen.


Wenn Sie Inhaber eines NOVICE-Rufzeichens (HB3) sind, müssen Sie zuerst auf dieses verzichten, bevor Sie ein neues CEPT-Rufzeichen (HB9) beantragen können.

Gebühren

Für die Zuteilung eines Rufzeichens beträgt die Verwaltungsgebühr CHF 110.00
Für die Verwaltung eines Rufzeichens beträgt die Verwaltungsgebühr ab dem Jahr nach der Zuteilung jährlich  CHF 50.00

Weiterführende Links

Amateurfunk

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