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Fernsehprogramm melden

Servicebeschreibung

Meldepflichtige Fernsehprogramme können hier online gemeldet werden. Nur registrierte Veranstalter können ein Programm melden.

Bitte beachten Sie hierzu die Vorbedingungen auf der rechten Seite.

Meldepflicht von Programmveranstaltern (Art. 3 RTVG und Art. 2 RTVV)


Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
Abteilung Medien
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne

Tel.: +41 58 460 55 32
E-Mail: m-meldepflicht@bakom.admin.ch
Kontaktformular

Vorbedingungen

Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie im eGovernment Portal UVEK registriert sein.


Handelt es sich beim Programmveranstalter um eine juristische Person, muss die Organisation vor der Nutzung des Service separat registriert werden. Ist dies nicht bereits erfolgt, können Sie unter «Organisation anlegen» diese Registratur vornehmen.

 

Juristische Personen haben einen Nachweis Ihrer Rechtsform einzureichen, natürliche Personen eine amtliche Wohnsitzbestätigung.

Gebühren

Die Meldung ist kostenlos.

Weiterführende Links

Art. 3 RTVG (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen)

Art. 2 RTVV (Radio- und Fernsehverordnung)

Werbe- und Sponsoringrichtlinien

Informationsblatt - Geltende Bestimmungen für meldepflichtige Programme (PDF, 136 kB, 27.09.2022)

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