Anerkennung Bildungsgänge Berufsmaturität
Servicebeschreibung
Das SBFI anerkennt auf Antrag der Kantone Bildungsgänge der Berufsmaturität an Schulen. Entsprechend der verfügten Anerkennung ist der Kanton berechtigt, den Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs, welche die Berufsmaturitätsprüfung bestanden haben, ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis auszustellen. Mit der Anerkennung wird festgestellt, dass der Bildungsgang den Anforderungen der Berufsmaturitätsverordnung und des Rahmenlehrplans für die Berufsmaturität entspricht.
Achtung: Auf diesem Portal können lediglich Gesuche gemäss neuem Recht (Berufsmaturitätsverordnung BMV und Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität RLP-BM vom 13. Juni 2025) gestellt werden.
Support - Kontakt
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Ressort Berufliche Grundbildung
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